Alle Ausbaustufen im Renditevergleich Gesamtrendite · EK-Rendite p.a.
Fallmatrix — einzeln · Verbund · Speicher · Direktleitung 11 Ausbaustufen
| Fall | Gewinn p. a. | EK-IRR | LCOE gesamt | Gewinn-Balken |
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Vollverbund (F11) — Verwertungskaskade & Systemsicht
Substanzgewinn Repowering stille Reserve, beziffert
Kernannahmen Wind zuerst Schritt 1 · Annahmen
Verteilung von Erlösen, Kosten und Gewinn Fall A · einzelner ParkFall B · Parkverbund
| Position · Empfänger | Fall 1 T€/a | Fall 2 T€/a | Δ 2−1 | Anteil Fall 2 |
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Windpark — Kennzahlen: einzeln (A) ↔ Verbund (B)
Kernannahmen PV zuerst Schritt 1 · Annahmen
Verteilung von Erlösen, Kosten und Gewinn Fall A · einzelner ParkFall B · Verbund
| Position · Empfänger | Fall 1 T€/a | Fall 2 T€/a | Δ 2−1 | Anteil Fall 2 |
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Freiflächen-PV — Kennzahlen: einzeln (A) ↔ Verbund (B)
Direktlieferung Windpark → Wärmenetz
Kalkulationshilfe zur Direktleitung Windpark → Wärmenetz. Voreingestellt: ein realer mittelhessischer Verbundfall — Windpark 7 Anlagen, ≈ 106,7 GWh/a, Direktleitung zu Großwärmepumpen eines Wärmenetzes (≈ 29 GWh Wärme/a). Alle Kernwerte laufen synchron mit dem Windrechner.
Modul 1PPA-Korridor Direktlieferung
Untergrenze: effektive EEG-Vergütung (Zuschlag × Levelization, korrigiert um Null-Erlös-Stunden) plus Leitungsumlage. Obergrenze: Externbezug (Beschaffung + Netzentgelte/Umlagen) minus garantierter Mindestersparnis. Stromsteuer fällt beidseitig an und kürzt sich im Vergleich heraus.
| Untergrenze (EEG-effektiv − Null-Stunden + Leitungsumlage ) | |
| Obergrenze (Externbezug − Mindestersparnis) | |
| Korridorbreite (Verteilungsmasse) | |
| Mehrerlös Windpark ggü. EEG | |
| Ersparnis Versorger ggü. Externbezug | |
| Wärmepreiseffekt (auf GWh Wärme) |
Modul 2Pachtdeckel § 36d EEG 2027-E – Szenariovergleich
Vergleich der kommunalen Einnahmekanäle mit vertraglicher Pacht vs. Deckel. Kabinettsfassung vom 29.07.2026: max. 3,5 % des rechnerisch erzielbaren Standortertrags × anzulegender Wert (Referentenentwurf: 2,5 %) — Regierungsentwurf, noch nicht Gesetz. Der Direktliefer-Mehrerlös aus Modul 1 wird als ungedeckelter Kompensationskanal gegenübergestellt.
| Pachtanteil an LCOE: ohne / mit Deckel | |
| Kompensationssaldo (ungedeckelte Kanäle − Pachtverlust) |
Modul 3Anteilige Direktvermarktung – Projektbilanz gegen LCOE
Zwei Untergrenzen, ein Test: Der Korridor (Modul 1) sichert, dass sich jede direkt gelieferte kWh besser stellt als die EEG-Einspeisung (Opportunität). Das LCOE ist die absolute Untergrenze: Der Mischerlös aus EEG-Mengen und Direktlieferung muss die Vollkosten decken, sonst trägt sich der Park insgesamt nicht – unabhängig vom Korridor.
| EEG-Vermarktung ( GWh × EEG-effektiv, Null-Stunden-korrigiert) | |
| Direktlieferung über Leitung ( GWh × PPA-Preis) | |
| Sonstige Direktvermarktung ( GWh × ) | |
| − Direktleitung (Annuität) | |
| Mischerlös Park | |
| LCOE (Vollkosten) | |
| Projektmarge |
Wärmeprojekt-Rechner — Wärmenetz & Sektorkopplung
Windrechner-Modul: vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung für ein kommunales Wärmenetz — Investitions- und Betriebskosten, Temperaturniveau und Jahresarbeitszahl (JAZ), Direktleitung, BEW-Förderung, Skaleneffekte und die Kopplung an das Stromprojekt. Alle Werte sind hinterlegte Best-Practice-Richtwerte und frei überschreibbar. Der Direktstrompreis wird automatisch aus Windrechner bzw. PPA-Modul übernommen (PPA-Preis Direktleitung).
Kernannahmen Systemrechnung zuerst Schritt 1 · Annahmen
Systemkosten & -nutzen des dezentralen Verbunds Kern des Systemmoduls
Vermiedene fossile Energie Versorgungsrisiko
Der Systemzuschlag, umgelegt warum so klein?
CO₂-Fußabdruck des Bausteins g je gelieferter kWh
Regionalverbund statt Kupferplatte politische Einordnung
Zeithorizont: 25-Jahre-Rechnung, 60-Jahre-Infrastruktur Langfrist
Rechenzentren als Verbund-Baustein Strom-Anker · Wärmequelle
Pflichtenlage nach dem Energieeffizienzgesetz geltendes Recht
Der kommunale Hebel in § 11 Abs. 3 EnEfG
EnEfG-Novelle im Verfahren Entwurf — nicht geltendes Recht
Betriebsmodelle wer betreibt, wer verdient
Einbettung: Wärmeplanung und Förderung Rahmen
Wer plant was — Ebenen und Zuständigkeiten in Hessen Planungshoheit
Windenergie privilegiert · regional gesteuert
Freiflächen-Photovoltaik kommunal gesteuert
Batteriespeicher neu privilegiert — mit Auflagen
Umspannwerke Versorgungs-Privileg
Rechenzentren volle kommunale Hoheit
Förderregime im Umbruch EEG-2027-E · EntwurfEEG 2023 · geltend
Zweiseitiger Differenzvertrag statt einseitiger Marktprämie (Kabinettsbeschluss 29.07.2026, parlamentarisches Verfahren ab 09/2026): Für geförderte Neuanlagen ab 100 kW gleicht die Marktprämie weiter nach unten aus; neu führt ein Refinanzierungsbeitrag Erlöse ab, sobald der technologiespezifische Jahresmarktwert den anzulegenden Wert übersteigt — ohne Marktwertkorridor (Streichung gegenüber dem Arbeitsentwurf, Branchenkritik), aber mit Mindesterlös-Kappung in Schwachpreis-Viertelstunden (Wind 1,0 · Solar 0,5 · Offshore 1,5 ct/kWh) und Erfassung zwischengespeicherter Mengen. Bei negativen Preisen: weder Förderung noch Beitrag.
Benchmark-Prinzip: Abgerechnet wird gegen den Flotten-Jahresmarktwert, nie gegen den individuellen Erlös — PPA-Spread und Speicher-Arbitrage über dem Marktwert bleiben vollständig beim Betreiber. Das nimmt der Vermarktung die Level-Spekulation, nicht den Struktur-Vorteil.
Wechselregime: Geltend ist der Wechsel der Veräußerungsform monatlich zum Monatsersten (Meldung vor Beginn des Vormonats), anteilige Aufteilung zulässig. Im Entwurf folgt die Abschöpfung dem Betreiber 20 Jahre auch in die sonstige Direktvermarktung; vorgesehen ist nur ein einmaliger Ausstieg ohne Rückkehr — der Einspeiseanteil wird zur Designentscheidung vor Gebotsabgabe. Die physische Direktleitung läuft außerhalb (nicht eingespeist, kein Beitrag, keine § 51-Ausfälle, HKN-fähig).
Kapazität, Netzanschluss, Preiszone
StromVKG: 2 × 4,5 GW steuerbare Langzeitkapazitäten (H₂-ready, 10-h-Kriterium) mit Gebotsterminen 08.09. und 29.12.2026, +2 GW 05/2027; Kapazitätsmechanismus ab 2028. Die erste Auktion kalibriert den Backup-Preis dieser Systemrechnung.
Netzpaket (Kabinett 29.07.2026): Kapazitätslimitierte Netzgebiete (Ausweisung ab 5 % Vorjahres-Abregelung) mit Redispatch-Vorbehalt und gedeckeltem Entschädigungsverzicht; parallel Spitzenkappung am Netzverknüpfungspunkt (PV 70 % Nennleistung, Wind 280 W/m² Rotorfläche). EU-rechtliche Zweifel (Art. 13 EBM-VO) dokumentiert.
Gebotszone: ENTSO-E empfiehlt die Teilung in fünf Zonen (Effizienzgewinn 251–339 Mio. €/a, Zieljahr 2025); der Aktionsplan Gebotszone (12/2025) hält an der Einheitszone fest — 70-%-Handelsvorgabe erfüllt, keine Rechtsgrundlage für eine Teilung gegen Deutschlands Willen. Für Binnenland-Standorte im Süden wäre eine Teilung tendenziell marktwertsteigernd; das Kannibalisierungsproblem ist ein Zeit-, kein Raumproblem und bliebe.
Merit-Order, EEG-Paradoxon, Verwertungskaskade
Uniform Pricing hebelt jede EE-Einspeisung auf das gesamte gehandelte Volumen (Dämpfungs-Schätzungen: −7,8 €/MWh für 2006, −8,9 für 2012, bis −20 im 2030-Pfad) — zugleich sinkt der Marktwert der EE und die Förderdifferenz steigt: Auf der geförderten Menge heben sich Entlastung und Mehrkosten weitgehend auf (EEG-Paradoxon); netto bleibt kurzfristig ein Transfer von Bestandserzeugern, langfristig über Kapazitätszahlungen rückverlagert — deshalb steht Backup hier als Kostenposition und das Paar nur nachrichtlich.
Konsequenz fürs Geschäftsmodell: Verwertung nach Zahlungsbereitschaft — Direktleitung Wärme > Laden > Gewerbe-Direktlieferung > CfD-Einspeisung (kannibalisierungsversichert) > Spot > Elektrolyse > „Nutzen statt Abregeln". Der Quadrant ungefördert + eingespeist ist der einzige ohne Absicherung — und der einzige, den dieses Modell konsequent vermeidet.